Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ( SGB VIII) verpflichtet zu einer intensiven, partnerschaftlichen und methodischen Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Kind bzw. dem Jugendlichen, den Jugendamtsmitarbeitern und den Mitarbeitern der betreuenden Jugendhilfeeinrichtungen.
Die Schwerpunkte in unserer Eltern- und Familienarbeit liegen in den Kompetenzbereichen der Informationsvermittlung, der Erweiterung der Handlungs- und Erfahrungsoptionen, sowie in Angeboten der Selbstreflexions- und Selbsterfahrung, die der Unterstützung eigener Identitätsprozesse sowie dem Aufbau und der Nutzung von Netzwerkstrukturen dienen. Das große Ziel liegt dabei in der Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Familie.
Unsere Familienarbeit besteht aus mehreren wichtigen Bestandteilen. Zum Ersten findet einmal pro Woche ein Hausbesuch durch unsere Familienbegleitung in der Familie statt. In diesem Beratungsgespräch geht es um die Entwicklung des Kindes / Jugendlichen und die Entwicklung der elterlichen Erziehungskompetenzen. Einzelne Situationen werden reflektiert und lösungsorientiert und ressourcenorientiert bearbeitet. Ein weiterer Bestandteil der Familienarbeit ist das wöchentlich stattfindende Wochenabschlussgespräch, in dem die jeweiligen Fortschritte und Entwicklungen von Kindern/ Jugendlichen und Eltern zusammengetragen werden und weitere kurzfristige Lernziele vereinbart werden. Der dritte wichtige Bestandteil ist das monatlich stattfindende Familientreffen, bei dem alle Kinder/ Jugendliche und ihre Familien zusammen an unterschiedlichsten Themen arbeiten können.